Wir freuen uns, dass Sie Teil der Initiative Together for Carbon Labelling werden möchten.
Mit dem Beitritt zur Initaitive und nachfolgender Akzeptanz durch den Koordinator werden folgende Bedingungen akzeptiert:
ZWECK DER KOOPERATION
Die Kooperation hat folgende primäre Ziele:
> Einrichten, Organisation und Unterstützung eines Gremiums aller Mitglieder der Initiative (“member council”)
> Erarbeitung und Festlegen eines “Code of Conduct” oder eines Sozialvertrages als Grundlage für Ziele und Zusammenarbeit der Initiative
> Aufbau und Unterstützung einer Plattform zum Austausch von Wissen und zur Kooperation zwischen den Mitgliedern
> Aufbau und Unterstützung eines wissenschaftlichen Beirates für CO2e-Transparenz in der Lebensmittelindustrie und Erarbeitung von Standards für die Mitglieder der Initiative
Sekundäre/ weiterführende Ziele:
> Wachstum der Initiative durch Verdoppelung der Mitglieder; Ausbau von Zielen und Betätigungsfeld (“Scope”) und Dauer der Initiative unter Leitung des Koordinationskonsortiums.
> Erarbeitung von Zielen, Scope und Roadmap für die Reduktion von CO2e der Mitglieder
> Politische Einflussnahme und Zurverfügungstellen von Handlungsoptionen zur Standardisierung von CO2e Messung, Kennzeichnung und Reduktion für die Legislative
Das Projekt läuft vom 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022.
RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
Das Konsortium aus (A), COBIOM Responsible Innovation Network GmbH (B) und German Zero e.V. (nachfolgend “Koordinator” genannt) übernimmt die gemeinsame Koordination der Initiative mit dem Ziel, die vorangehend dargestellten Ziele im angegebenen Zeitraum zu erreichen. Die Leitung übernimmt die COBIOM Responsible Innovation Network GmbH.
Die der Initiative Together for Carbon Labelling beitretenden Parteien verpflichten sich gemeinsam zur Unterstützung des Koordinators durch praktische Mithilfe zur Erreichung der vorangehend dargestellten Ziele im angegebenen Zeitraum.
Die beitretenden Parteien tragen darüber hinaus Ausgaben, die im Rahmen der Arbeit zur Erreichung der vorangehend dargestellten Ziele entstehen. Ausgaben über 300 € müssen vorher von der Gruppe der beigetretenen Parteien mit einfacher Mehrheit freigegeben werden.
Weitere Parteien können in diese Vereinbarung eintreten. Dies geschieht nach Anfrage über das Formular auf der Webseite https://together-for-carbon-labelling.de oder nach email an contact@cobiom.com. Der Koordinator stellt sicher, dass die einfache Mehrheit der Parteien dieser Vereinbarung vor Beitritt der eintretenden Partei dem Beitritt zustimmt. Diese Zustimmung muss in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen. Die Aufnahme von beitretenden Parteien repräsentiert demnach die einfache Mehrheit der bisherigen Parteien dieser Vereinbarung und nicht die Entscheidung oder Verantwortung des Koordinators.
WEITERE BEDINGUNGEN DER KOOPERATION
Geistiges Eigentum
Ergebnisse, die im Rahmen der gemeinsamen Projekte unter diesem MoU produziert werden, sind das gemeinsame Eigentum aller unterzeichnender Parteien. Das auf diese Weise erzeugte geistige Eigentum wird zwar vollständig geteilt, kann aber von jeder Partei individuell nicht-kommerziell oder zu Werbe- oder Akquisitionszwecken genutzt werden, bis eine Partei dieser Regelung schriftlich widerspricht. Im Falle einer kommerziellen Nutzung der Ergebnisse kann das Intellectual Property gegen eine Vergütung von 33% des Erlöses an jede der kooperierenden Parteien übertragen werden.
Einzelne Beiträge und Daten, die von den Parteien im Zuge dieses Projektes zur Verfügung gestellt werden, gelten nicht als Ergebnisse und bleiben im alleinigen Eigentum des Beitragenden.
Begrenzung der Haftung
In keinem Fall haftet eine der Parteien gegenüber den anderen Parteien für indirekte, beiläufig entstandene, Folge-, Sonder- oder exemplarische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsunterbrechung, Verlust von oder unbefugten Zugriff auf Informationen, Schäden für entgangenen Gewinn, die der anderen Partei aus den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen entstehen, selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung einer der Parteien für Ansprüche, Verluste oder Haftungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, die Beträge, die an die verweisende Partei während der sechs (6) Monate unmittelbar vor dem Ereignis gezahlt wurden, das Anlass zu einem solchen Anspruch oder einer solchen Klage des Unternehmens gibt.
Nebenabreden
Nebenabreden zusätzlich zu der vorliegenden Vereinbarung müssen schriftlich getroffen werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der einfachen Mehrheit der beigetretenen Parteien.
Termination
Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung („Kündigungsmitteilung“) an den Koordinator kündigen.
Verstößt eine Partei gegen ihre im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllenden Pflichten, kann der Koordinator die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat die säumige Partei eine Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Mitteilung, um die Vertragsverletzung zu beheben. Wird die Nichterfüllung nicht innerhalb der geforderten dreißig (30) Tage geheilt, hat die kündigende Partei das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen.
Rechtsgrundlage
Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen von Deutschland geregelt, ausgelegt und durchgesetzt und unterliegt diesen. Die Erwägungsgründe am Anfang dieses Dokumentes sind Zusagen der Parteien und sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht berührt. Sie ist durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem schriftlich niederzulegenden Willen beider Parteien am nächsten kommt.
Desweiteren gelten die AGBs und Datenschutzrichtlinien der COBIOM Impact Plattform, dem virtuellen Zuhause von Together for Carbon Labelling.