Die Ethischen Richtlinien der Initiative Together for Carbon Labelling

„Hier finden Sie die ethischen Richtlinien der TCL Initiative. Alle Unternehmen, die Teil der Initiative sind, sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und haben sich freiwillig zu diesen Richtlinien bekannt.

Die teilhabenden Unternehmen der TCL Initiative sind sich bewusst, dass wirtschaftliches Handeln einen Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft hat. Mit ihrer Teilnahme an der Initiative kommen die Unternehmen ihrer Verantwortung nach, nachhaltige Wirtschaftspraxis zu fördern und zu etablieren und dem Kunden eine verlässliche Informationsquelle für nachhaltige Kaufentscheidungen zur Verfügung zu stellen.“

Paul Hoffmann-Woldt, Koordinator der Initiative

Die ethischen Richtlinien regeln die demokratische Zusammenarbeit und Kommunikation der einzelnen Mitgliedsunternehmen untereinander, sowie nach außen zu potentiellen Partner*innen. Sie schaffen Vorgaben für ein ethisches Handeln aller Mitglieder und dienen als Grundlage für die Glaubwürdigkeit und den Vertrauensaufbau bei Endverbraucher*innen, Öffentlichkeit und Politik.

Mit der Unterzeichnung dieser ethischen Richtlinien verpflichten sich die Mitglieder auf die Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben und die Umsetzung der untenstehenden gemeinsamen Ziele.

Purpose

Zweck der Initiative “Together for Carbon Labelling” ist die wissenschaftlich fundierte Entwicklung einer standardisierten und produktspezifischen CO₂e-Berechnung und einer transparenten Kommunikation dieser innerhalb der Lebensmittelindustrie.

Hauptziele:

  • Aufbau eines wissenschaftlichen Beirates zur Erarbeitung von Vergleichsstandards für CO₂e-Transparenz in der Lebensmittelindustrie
  • Erarbeitung einer standardisierten und produktspezifischen CO₂e-Berechnung und einer transparenten Kommunikation
  • Vermitteln der Wichtigkeit produktbezogener CO₂e-Emissionen an Öffentlichkeit, Politik, Verbraucher*innen und Unternehmen
  • Eintreten für eine EU-weite Harmonisierung von Vorgaben zur produktspezifischen CO₂e-Berechnung und Kommunikation

Grundwerte & Kerninteressen

Grundwerte

Die gemeinsamen Grundwerte der Initiative sind Wissenschaftlichkeit, Unabhängigkeit, Transparenz, Demokratie und nachhaltiges Wirtschaften. Daher stehen die Mitgliedsunternehmen für nachfolgende Werte ein.

Unabhängigkeit durch Wissenschaftlichkeit

Unsere Basis für die Entwicklung einer adäquaten Lösung, die all diese diversen Sichtweisen berücksichtigt, ist die Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise. Unser Ziel ist es, dass unsere Entscheidungen auf Erkenntnissen basieren, die durch die wissenschaftliche Methode ermittelt wurden und durch die Stimme unserer Expert*innen sorgfältig in unseren Entscheidungsprozess einbezogen und aufgearbeitet wurden. Um dies zu sichern, installiert die Initiative einen wissenschaftlichen Beirat, deren Mitglieder sich in verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren, um Lösungen zur Berechnung und Kennzeichnung von produktbezogenen CO₂e Emissionen auf Produkten zu entwickeln. Diese Lösungen werden in Form von Entscheidungsvorlagen in den zur demokratischen Abstimmung den Mitgliedern der Initiative eingereicht. Die Mitglieder dieses Beirates werden auf der Internetseite der Initiative veröffentlicht. 

Unabhängigkeit durch offenen Dialog

Wir glauben daran, dass komplexe Probleme wie das Labelling von CO₂e Emissionen auf Lebensmitteln nur durch die Einbeziehung diverser Sichtweisen möglich ist. Um die Unabhängigkeit und den offenen Dialog in der Initiative zu gewährleisten, haben wir COBIOM als unabhängigen Projektpartner/Organisator in der Initiative installiert. COBIOM gewährleistet als unabhängiger Projektpartner, dass die Initiative nicht durch die Interessen der Unternehmen kontrolliert wird und die Offenheit gegenüber konstruktiver Kritik gewährleistet ist. Um die Unabhängigkeit der Entscheidungsprozesse in der Initiative noch weiter zu stärken, sind alle beteiligten NGOs und wenn nötig auch einzelne Expert*innen und Partner*innen mit demselben Stimmrecht ausgestattet wie die Unternehmen. Somit sind diese unabhängigen Organisationen in der Lage, Entscheidungen aktiv mitzugestalten.

Transparenz

Alle Entscheidungen, die zur Erfüllung der Primärziele der Initiative notwendig sind, werden mit einer kurzen Beschreibung des Prozesses auf der Internetseite der Initiative veröffentlicht. Des weiterhin geben wir allen Expert*innen und Mitgliedern die Möglichkeit Stellung zu der Entscheidung zu beziehen. Diese Stellungnahme wird zusammen mit der Beschreibung des Prozesses und dem anonymisierten Abstimmungsergebnis auf der Internetseite veröffentlicht.

Demokratie

Jedes Unternehmen, jede NGO und jede*r dazu von den Mitgliedern bestellte Experte*in besitzt unabhängig von Größe und finanziellem Einfluss nur eine gleichberechtigte Stimme innerhalb der Initiative.

Nachhaltiges Wirtschaften

Als allgemeine Richtschnur gilt eine Ausrichtung auf die UN-Nachhaltigkeitsziele. Dies können die Unternehmen vermitteln, indem sie Beispiele für die eigene Anwendung der SDGs geben oder umfassende Nachhaltigkeitsziele über die CO₂e-Bemühungen hinaus als Teil der Unternehmensvision kommunizieren. Ziel sollte das Hinarbeiten auf eine Zukunft sein, in der Nachhaltigkeit der Standard und wirtschaftlich erfolgreich ist.

Kerninteressen

Wir tragen als Mitgliedsunternehmen insbesondere Verantwortung für folgende übergeordnete Kerninteressen:

  • Dass jegliches Handeln stets auf das übergeordnete Ziel einzahlt und daran gemessen wird. Dies bedeutet insbesondere, die wissenschaftlich fundierte Entwicklung einer validierten und standardisierten CO₂e-Berechnungsmethode zur Ermittlung sowie Darstellung des CO2e-Fußabdruck zu unterstützen.
  • Dass durch die Bereitstellung der Mitgliedsunternehmen von öffentlich verfügbaren Daten (bei Abweichungen werden Datenrechte über einen NDA geregelt), Best Practices und Learnings ein Wissensaustausch ermöglicht wird. Es soll eine praxisrelevante Datengrundlage für die Erarbeitung des Berechnungsstandards geschaffen werden. Dabei gilt es, unterschiedlichsten Unternehmen – unabhängig von Erfahrung und Ressourcen –  die Berechnung von Product Carbon Footprints für die eigenen Produkte zu ermöglichen. 
  • Dass auch weiterhin an die deutsche sowie europäische Politik appelliert wird, eine Product Carbon Footprint Kennzeichnung als obligatorisch für alle Lebensmittelunternehmen einzuführen. Diese soll auf einer standardisierten und transparenten Berechnungsmethode basieren und wirtschaftlich umsetzbar sein.
  • Dass Reduktionsbemühungen von klimaschädlichen Treibhausgasen, die auch deutlich über Kompensationsleistungen hinausgehen, als fester Bestandteil in das Bestreben der Initiative integriert werden müssen.
  • Dass die entwickelten Standards im Rahmen bestehender oder angestrebter CO₂e-Bilanzierungen in den Mitgliedsunternehmen möglichst breit eingeführt werden. Bei der schrittweisen Implementierung wird die Initiative dabei unterstützen, insbesondere durch die Berücksichtigung bestehender Standards und Meditation zwischen verschiedenen Interessen, unternehmensspezifischen Guidelines, technischen Anforderungen und involvierten Stakeholdern notwendige Diskussionen zu führen. Das Ziel ist eine möglichst nahtlose und widerspruchsfreie Integration der von der Initiative entwickelten Berechnungsmethode.

Reichweite

Wir sind eine Initiative für Unternehmen der Lebensmittelindustrie mit dem Fokus auf der Entwicklung eines deutschen und mittelfristig europäischen, wie in den Zielen definierten Standards zur Berechnung und Kommunikation des Product Carbon Footprints. Damit richten wir uns insbesondere an Verbraucher*innen, Öffentlichkeit und Presse, sowie politische Akteur*innen.

Umgang Miteinander

Akteur*innen

Wir verstehen uns als inklusive bereichsübergreifende Initiative, die verschiedene Teilhabende miteinander verbindet. Die Initiative besteht vor allem aus den folgenden Akteur*innen:

  1. Mitgliedsunternehmen: unabhängig von Unternehmensgröße und verfügbaren Ressourcen ist die Teilhabe grundsätzlich allen gewährt, sofern sie sich den oben aufgeführten Zielen und Interessen verpflichten.
  2. NGOs und andere nichtkommerzielle Mitglieder: Organisationen, Verbände, Initiativen etc. zur Gewährleistung von Wissenschaftlichkeit, Unabhängigkeit und Wissensaustausch.
  3. Wissenschaftlicher Beirat: Expert*innen und Wissenschaftler*innen stehen beratend und unterstützend als neutrale Instanz zur Seite.

Vollmitglieder

  1. Mitgliedsunternehmen

Die Mitgliedsunternehmen unterstützen den Koordinator COBIOM und die Initiative finanziell und operativ bei der Erreichung der oben genannten Ziele. Die Mitgliedsunternehmen sind Teil des Multistakeholder Gremiums der Initiative und besitzen Stimmrecht bei den Entscheidungen, die zur Erreichung der Ziele der Initiative notwendig sind. Sie besitzen ein geteiltes Eigentumsrecht auf alle von der Initiative erstellten Inhalte und Arbeitsergebnisse (entsprechend der AGBs). Die Mitgliedsunternehmen sind berechtigt, Vertreter*innen in jede Arbeitsgruppe der Initiative zu entsenden.

  1.  NGOs/ Nichtkommerzielle Mitglieder z.B. wissenschaftliche Organisationen 

Nicht kommerzielle Mitglieder unterstützen die Initiative operativ und mit ihrer Expertise

und bei der Erreichung der oben genannten Ziele. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich für ihre Arbeitsleistung für die Initiative. Die nicht kommerziellen Mitglieder sind Teil des Multi-Stakeholder Gremiums der Initiative und besitzen Stimmrecht bei den Entscheidungen, die zur Erreichung der Ziele der Initiative notwendig sind. Sie besitzen ein geteiltes Eigentumsrecht auf die von der Initiative erstellten Inhalte. Die nicht kommerziellen Mitglieder sind berechtigt, Vertreter*innen in jede Arbeitsgruppe der Initiative zu entsenden.

Eingeschränkte Mitglieder

  1. Unterstützer*innen/ Supporter*innen

Unterstützer*innen der Initiative unterstützen die Initiative finanziell mit einem reduzierten Mitgliedsbeitrag, tragen aber keinen Anteil an der Finanzierung der operativen Kosten der Initiative. Die Unterstützer*innen stehen der Initiative beratend mit ihrer Expertise zur Seite. Die Unterstützer*innen sind nicht Teil des Multi-Stakeholder Gremiums und besitzen auch kein Stimmrecht. Sie sind aber berechtigt, Vertreter*innen in jede Arbeitsgruppe der Initiative zu entsenden, um ihre beratende Tätigkeit wahrzunehmen. Sie besitzen ein Nutzungs-, aber kein Eigentumsrecht auf die von der Initiative erstellten Inhalte. Einzelne Unterstützer*innen können auf Wunsch der Vollmitglieder für bestimmte Abstimmungen, die in ihren Wissensbereich fallen, mit einem Stimmrecht ausgestattet werden.

  1. Expert*innen

Die Expert*innen unterstützen die Initiative operativ durch ihre Expertise bei der Erreichung der oben genannten Ziele. Auf Wunsch erhalten sie einen finanziellen Ausgleich für ihre Arbeitsleistung für die Initiative. Sie besitzen ein Nutzungs-, aber kein Eigentumsrecht auf die von der Initiative erstellten Inhalte. Einzelne Expert*innen werden als Vertreter ihrer  jeweiligen Arbeitsgruppe (insbesondere AG2) für Abstimmungen im Multistakeholder Gremium, mit einem Stimmrecht ausgestattet und vertreten dann die Stimmen ihrer Arbeitsgruppe. 

  1. Multiplikator*innen

Multiplikator*innen unterstützen die Initiative bei der Vermittlung und Verbreitung von Inhalten, die zur Erreichung und Vermittlung der oben genannten Ziele beitragen. Damit unterstützen sie die Initiative operativ im Bereich des Marketings. Sie besitzen ein Nutzungs-, aber kein Eigentumsrecht auf die von der Initiative erstellten Inhalte.

Umgang miteinander

Allgemein gilt für den konstruktiven Umgang aller Mitglieder:

  1. Der Umgang untereinander erfolgt stets respektvoll, lösungsorientiert und vertrauensvoll.
  2. Alle Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zu einer regelmäßigen Teilnahme an Treffen sowie der aktiven Teilhabe und dem verantwortungsvollen Umgang mit der Mitgliedschaft (max. 4 Stunden/Woche).
  3. Alle Gesprächsinhalte/ Informationen werden vertraulich behandelt und dürfen nur nach interner Absprache nach außen getragen werden.

Stimmrecht

Alle Vollmitglieder besitzen unabhängig von Größe und finanzieller Beteiligung das gleiche Stimmrecht. Für ein beschlussfähiges Gremium muss eine Mindestzahl der stimmberechtigten Mitglieder und Expert*innen anwesend sein:

  • Grundsatzentscheidungen: Veränderungen in den Ethischen Richtlinien, Entscheidungen zur Umsetzung der Ziele und der Berechnungsmaßnahmen erfordern eine Anwesenheit von mind. 75% der stimmberechtigten Mitglieder.
  • Operative Entscheidungen: z.B. die Annahme von Expert*innenvorschlägen erfordert eine Anwesenheit von mind. 50% der stimmberechtigten Mitglieder.

Entscheidungen werden stets in demokratischen und transparenten Abstimmungsprozessen mit absoluter Mehrheit getroffen. Dabei wird angestrebt in einer Diskussion, alle Interessen gleichwertig anzuhören und zu berücksichtigen, um eine Grundlage für die Abstimmung zu schaffen. Bei Grundsatzentscheidungen soll darüber hinaus mit einer Mehrheit von 75% abgestimmt werden.

Sollten Interessen sehr weit auseinander gehen, strebt die Initiative an, ein Gleichgewicht zwischen den unternehmerischen und nichtkommerziellen Mitgliedern zu gewährleisten. Demnach können bei kritischen Entscheidungen Vollmitglieder (nichtkommerzielle Mitglieder und stimmberechtigte Experten) einen Antrag auf die Abstimmung gemäß dem nachfolgenden Sonderstimmrecht stellen:

  • Nach Bekanntgebung der Agenda oder während der Durchführung des entsprechenden Treffens kann ein Antrag auf das Sonderstimmrecht gestellt werden, wenn dieser von mindestens zwei Vollmitgliedern unterstützt wird. Es werden zwei Fraktionen gebildet.
  • Entscheidungen werden dann nur angenommen, wenn sowohl mindestens zwei Drittel der kommerziellen Mitglieder als auch zwei Drittel der nichtkommerziellen Mitglieder dafür stimmen.

Umgang mit kritischen Situationen

Kritische Situationen können entstehen, z.B. durch:

  • Häufiges Fehlen bei Meetings und fehlende Kommunikation
  • Fehlende Partizipation zur Erreichung der oben genannten Ziele
  • Veröffentlichung von sensiblen Daten ohne Absprache

Zum grundsätzlichen Umgang damit einigen sich die Mitgliedsunternehmen auf das nachfolgende Vorgehen. Nur nach Fehlschlagen einer Mediation durch den Organisator tritt das Ausschlussverfahren ein.

  • Interessenkonflikte werden respektvoll ausgetragen, d.h. insbesondere durch die transparente Kommunikation mit allen beteiligten Parteien mit dem Ziel kritische Fälle stets in demokratischen Mehrheiten zu lösen.
  • Verstöße der Mitgliedsunternehmen gegen vereinbarte Verbindlichkeiten werden situationsspezifisch gehandhabt. Dabei gilt, dass die Betroffenen in einem gesonderten Treffen angehört werden, um dann über weitere Handlungsschritte zu diskutieren und diese mehrheitlich zu beschließen.
  • Bei der Veröffentlichung von kritischen Inhalten seitens Dritter bezüglich einzelner Unternehmen der Initiative können öffentliche Statements der einzelnen Mitglieder unter Berücksichtigung der gemeinsamen Absprachen formuliert werden. Alle Mitglieder werden zeitgerecht informiert. Handelt es sich um eine generelle Kritik an der Initiative, wird ein gemeinsames Vorgehen angestrebt.

Zusammenfassung der Handlungsrichtlinien

Verbindlichkeiten und Vorgaben

Die nachfolgenden Verbindlichkeiten sollen die oben definierten Ziele und Interessen abschließend möglichst konkret und eindeutig machen. 

  1. Alle Mitgliedsunternehmen treiben die Entwicklung einer standardisierten Berechnungsmethode für die Ermittlung eines Product Carbon Footprint sowie eine transparente Kommunikation dessen weiter voran und ordnen sich den gemeinsamen Zielen unter.
  2. Alle Mitgliedsunternehmen beteiligen sich unabhängig von Unternehmensgröße mit einem finanziellen Beitrag.
    1. Der Mitgliedsbeitrag wird insbesondere für das Projektmanagement, die Moderation und Dokumentation sowie anfallender Verwaltungsaufgaben zur Erreichung der oben definierten Ziele der Initiative genutzt.
    2. Die Mitgliedsunternehmen sagen ein flexibles abrufbares Budget zu, um die operativen Kosten, im Speziellen für die Experten und Wissenschaftler, der Initiative zu decken.
    3. Die weiterführende Finanzierung und Verstetigung der Initiative wird rechtzeitig vor Beendigung der ersten Projektphase mit den Mitgliedsunternehmen besprochen.
  3. Alle Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zu einer regelmäßigen Teilnahme an Treffen, einer zeitnahen Kommunikation (min. 1 Monat vor Projektende) sowie aktiver Teilhabe und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Mitgliedschaft.
  4. Es soll angestrebt werden, die entwickelte CO2e-Fußabdruck Berechnungsmethode im eigenen Unternehmen anzuwenden, solange sie nicht bestehenden Vorgaben und Richtlinien der Unternehmen widersprechen. Ziel ist zudem, die Ergebnisse der Berechnung transparent für die eigenen Produkte zu kommunizieren.
  5. Alle Mitgliedsunternehmen verpflichten sich Bemühungen anzustellen, die unternehmensspezifischen klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren und nicht nur zu kompensieren.

Jahresbericht

Zur Dokumentation der Fortschritte in der Entwicklung und Implementierung der Standards wird ein gemeinsamer Jahresbericht für die gesamte Initiative erstellt. Dafür werden durch den Organisator der Initiative die notwendigen Daten von den beteiligten Unternehmen gesammelt. Die Mitgliedsunternehmen erklären sich bereit, wichtige Daten zur Verfügung zu stellen (Ggf.: kann ein Unternehmen die Anonymisierung ihrer Daten in Veröffentlichungen wie dem Jahresbericht beantragen, wenn es gewünscht ist) Diese werden für die öffentliche Dokumentation ggf. anonymisiert bzw. in einer Auswertung der gesammelten Bemühungen veröffentlicht. Es werden speziell keine unternehmens- oder marktspezifischen Informationen nach außen kommuniziert. Ebenso dient der Bericht nicht dazu, die Mitgliedsunternehmen untereinander zu vergleichen. Der gemeinsame Jahresbericht wird öffentlich zur Verfügung gestellt und kann in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen aufgenommen werden.

Ausschlusskriterien

Sollte es zu einer Missachtung der gemeinsamen Absprachen oder hier definierter Ethischer Richtlinien kommen, wird ein Ausschluss vom Koordinator schriftlich angekündigt und im Gremium der Mitglieder:innen diskutiert. Im Falle der Kündigung einer Mitgliedschaft gilt den AGBs entsprechend eine Frist von 30 Tagen. Wird die Nichterfüllung nicht innerhalb der geforderten dreißig (30) Tage geheilt, hat der Koordinator das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.

Aufnahme neuer Mitglieder

Mitgliedsunternehmen

Der Fokus der Initiative liegt auf den oben genannten Zielen der Entwicklung und breiten Etablierung eines transparenten CO₂e-Standards. Grundsätzlich kann daher jedes Unternehmen, das Teil der Lebensmittelindustrie unabhängig von Größe oder Ausrichtung Teil der Initiative werden.

Die Initiative fokussiert sich auf eine möglichst große Wirkung in diesem Bereich und will daher möglichst viele Mitglieder erreichen. Daher gibt es keine ESG Anforderungen in anderen Bereichen. Nichtsdestotrotz sollten die Grundsätze zur sozialen und ökologischen Verantwortung wie im Folgenden aufgelistet, in die Entscheidung zur Aufnahme neuer Mitglieder mit einbezogen werden. 

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedsunternehmen muss zuvor in einer demokratischen Abstimmung beschlossen werden. Im Zweifelsfall – d.h. sollte ein Mitgliedsunternehmen einen Einwand haben – werden (interne und ggf. nach Absprache externe fachspezifische) Expert*innen zur Aufnahme des jeweiligen Unternehmens konsultiert. Dabei gilt, dass Grenzsituation möglichst umfassend betrachtet und fair geprüft werden sollen. Im Falle der Ablehnung eines potentiellen Mitglieds werden die Gründe der Entscheidung transparent kommuniziert.

Als Richtschnur gelten die UN-Nachhaltigkeitsziele und im Speziellen diese Grundsätze:

  • Die teilnehmenden Unternehmen respektieren und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechten.
  • Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten.
  • Die teilnehmenden Unternehmen achten den Gesundheitsschutz, faire Arbeitsbedingungen sowie den Umweltschutz.

Partizipation und Kooperationen

Werdende Mitgliedsunternehmen verpflichten sich mit dem Beitritt zur Initiative, die Interessen der Initiative zu wahren und die konkreten Verbindlichkeiten einzuhalten. Speziell umfasst dies die aktive Teilhabe an der regelmäßigen Arbeit zur Erreichung der definierten Ziele, einen individuellen finanziellen Beitrag, sowie die Anwendung der erarbeiteten Standards.

Zur Interaktion mit potentiellen Partner*innen, z.B. Initiativen, NGOs, Supporter*innen, Expert*innen oder Multiplikator*innen, werden alle Mitgliedsunternehmen zeitnah informiert und in die Entscheidung über die Kooperation miteinbezogen. Ein eventueller Ausschluss wird transparent kommuniziert.